Auktionen, Vor- und Nachteile
(keine Werbung)

Seit geraumer Zeit beschäftigen wir uns mit dem Thema “Auktionen im Internet”.

Da wir teilweise unsere Waren in Onlineauktionshäusern anbieten, lernten wir schnell das Für und Wider dieser Verkaufsart kennen:

Die Rechtsprechung bezüglich einer 24 monatigen Garantie bzw. des Widerrufrechtes auf erworbene Produkte in Onlineauktionen ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eindeutig geregelt.
Darum sollte man als Käufer mit Bedacht vorgehen und sicherheitshalber von einer fehlenden Garantie bzw. einem fehlenden Widerrufsrecht ausgehen oder besser noch den Verkäufer direkt darauf ansprechen.
Es sei denn, der Anbieter weist in der Produktbeschreibung ausdrücklich auf die bestehende Garantie bzw. auf das Widerrufsrecht hin.

Es gibt zahlreiche Anbieter, die zur Umsatzsteigerung in Ihren Auktionen gerne eine entsprechende Garantie anbieten. Liest man dann jedoch die AGBs ausführlich, erfährt man, daß das so angepriesene Produkt von einer Garantie ausgeschlossen ist:
Es handelt sich z.B. um einen Verbrauchsartikel (Batterien, Akkus, Autoreifen).

Die irrtümliche Annahme einer Garantie erhöht den Auktionsendpreis.
Dieser Irrglaube stellt sich meistens erst heraus, wenn die Garantie in Anspruch genommen werden soll.
In Fällen einer Nichtgewährung der Garantie hilft auch die Möglichkeit nicht weiter, den Verkäufer bewerten zu können. Die Bewertung durch den Käufer erfolgt einmalig und üblicherweise unmittelbar nach Erhalt der Ware.

Auch riskieren Käufer wie Verkäufer mit einer schlechten Bewertung bei schlechter Produktqualität bzw. Zahlungsverzug, daß Sie vom Beschuldigten ebenfalls eine schlechte Antwortbewertung erhalten.
Als Konsequenz hieraus verzichten die meistens Auktionsteilnehmer gänzlich auf eine schlechte Bewertung.
Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die erfolgten Bewertungen über einen Verkäufer ist damit nicht allzu aussagekräftig.

In Auktionshäusern gibt es wie nirgendwo anders im hart umkämpften Markt unmittelbare Konkurrenz.
Sämtliche Möglichkeiten zur selbstverständlicherweise unauffälligen Manipulation des pot. Kunden werden ausgeschöpft:

  • Aufgrund der “Anomymität” des Anbieters erfolgen gerne zweideutige Angaben zum Produkt.
    (ungenaue Angaben von technischen Daten, verwirrende Angaben zur Produktanzahl)
  • Die Produkte sind extrem billig, die höheren (versteckten) Versandkosten verschaffen dem Anbieter den gewünschten Ausgleich.
  • Das Auktionsfieber ist bekannt: Man beginnt für einen Artikel zu bieten und gerät immer weiter in den Rausch des “Muß ich haben”.
    Der Endpreis liegt dann teilweise  höher als im Einzelhandel üblich. Von den Versandkosten einmal ganz zu schweigen.
  • Professionelle Scheinbieter kurbeln eine beginnende Auktion an (Der ehrliche Bieter denkt sich, wenn schon einige geboten haben, dann muß es sich um ein lohnenswertes Produkt handeln) und bietet in der laufenden Auktion mit, um den Verkaufspreis in die Höhe zu treiben.
    Wir selbst sind bereits angesprochen worden, ob Interesse an sogenannten Scheinbietern, verteilt in ganz Deutschland, bestünde.
  • Meist ist es ohne Weiteres möglich, daß ein und derselbe Verkäufer mehrere Verkäufernamen verwendet:
    Hat man als Käufer ein schlechtes Produkt erworben, kann es ohne weiteres möglich sein, unwissentlich bei selbigem nochmals ein vermeintlich gutes Produkt zu erwerben.
  • Auktionshäuser bieten oft eine Versicherung gegen Nichtlieferung durch den Verkäufer.
    Sie können aber nicht für die ausgewiesene Qualität des Produktes garantieren.

Die Vorteile:

  • Ein riesiger “Flohmarkt”, auf dem sich Hunderttausende, wenn nicht gar Millionen potenzieller Kunden befinden.
  • Häufig ist der Meistbietende im Falle der Nichtbelieferung durch das Auktionshaus versichert.
  • Der Kunde findet von Babywaren über technische Produkte bis hin zu Antiquitäten vielfältigste Produkte.
  • Der Endverkaufspreis der Ware kann unter Beachtung des oben genannten deutlich günster sein als im Einzelhandel.

 

Alle Angaben ohne Gewähr